Was muss ich wissen
Mitbringen
Arztberichte und Ähnliches
Kleines und großes Handtuch
Warum muss ich einen Eigenanteil bezahlen? Ich bin doch versichert!
Für die Heilmittelverordnung ist gesetzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages festgelegt, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 Euro je Verordnung. Über den geleisteten Betrag erhalten Sie eine Quittung.
Wichtig: Diesen Beitrag leiten wir an die Krankenkasse weiter und ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr leisten keine Zuzahlung (auch wenn Sie Einkommen beziehen). Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.